EUR-Lex Rechtsgrundlagen & Begründungstexte
Die EU-Sanktionslandschaft umfasst über 50 Verordnungen mit Hunderten von Änderungs- und Durchführungsverordnungen. 123sanctions verfolgt die konsolidierte Fassung jeder Verordnung automatisch — und extrahiert die Begründungstexte, die in keiner Sanktionsliste enthalten sind.
Early Access. Sanktionslisten können von den ausstellenden Behörden geändert werden.
Die EU Consolidated Sanctions List
Vollständig, kostenlos, öffentlich — aber ohne Begründungen.
Die EU veröffentlicht die EU Consolidated Financial Sanctions List (EU_CSL) in verschiedenen Formaten (XML, CSV, PDF). Sie enthält sämtliche individuell sanktionierten Personen und Organisationen über alle EU-Sanktionsregime hinweg — frei herunterladbar, ohne Registrierung, ohne Lizenzgebühren.
Einige Screening-Anbieter bepreisen den Zugang zu Russland- oder Iran-Sanktionsdaten gesondert. Tatsächlich sind sämtliche EU-Individualsanktionen — einschließlich aller Russland-, Iran-, Belarus- und Nordkorea-Designierungen — in der EU Consolidated Sanctions List vollständig und kostenlos verfügbar. 123sanctions verwendet diese offizielle Quelle direkt.
Allerdings enthält die EU_CSL ausschließlich strukturierte Stammdaten: Namen, Geburtsdaten, Nationalitäten, Ausweisnummern und LEI-Kennungen. Was fehlt, sind die Designierungsbegründungen — die Texte, die erklären, warum eine Person oder Organisation sanktioniert wurde. Für diese Begründungen muss man in die Verordnungen selbst schauen.
54 Regime, Hunderte Verordnungen
Jede Individualsanktion basiert auf einer EU-Verordnung. 123sanctions verfolgt sie alle.
Die EU unterhält 54 Sanktionsregime. Rund 40 davon umfassen Individualsanktionen — Vermögenssperren mit namentlich aufgeführten Personen und Organisationen in den Verordnungsanhängen.
Jedes Regime hat eine Grundverordnung, die durch Durchführungsverordnungen geändert wird, sobald Personen hinzugefügt, gestrichen oder aktualisiert werden. Ein Beispiel: Die Ukraine-Verordnung (VO 269/2014) zählt über 100 Änderungsverordnungen. Jede einzelne Änderung fügt Personen zu Anhang I hinzu, entfernt sie oder aktualisiert ihre Einträge.
Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex integriert sämtliche Änderungen in ein einziges Dokument — den verbindlichen aktuellen Stand jedes Regimes. Diese konsolidierte Fassung enthält die vollständigen Anhänge mit den Begründungstexten für jede designierte Person.
123sanctions überwacht 34 Regime automatisch. Tägliche Prüfungen erkennen neue konsolidierte Fassungen innerhalb von Stunden nach der Veröffentlichung.
Begründungsextraktion
Warum eine Person sanktioniert ist, steht nicht in der Sanktionsliste — sondern in der Verordnung.
Die Designierungsbegründungen (z. B. „Unterstützt das Regime als Gouverneur der Provinz X, verantwortlich für die Unterdrückung von ...") sind in den HTML-Anhängen der konsolidierten Verordnungen eingebettet — nicht in der EU_CSL.
123sanctions lädt die konsolidierte HTML-Fassung herunter, erkennt sieben verschiedene Anhangformate und extrahiert den Begründungstext für jede gelistete Person. Der extrahierte Text wird mit der entsprechenden Entität im Register verknüpft, in den Entitätsdetails angezeigt und für die Verbindungserkennung verwendet.
Aktueller Stand: über 7.400 Begründungstexte extrahiert über 34 Regime, verknüpft mit den entsprechenden Entitäten im Register.
Sieben Annex-Formate
EU-Sanktionsverordnungen verwenden kein einheitliches Tabellenformat. Die Struktur variiert je nach Regime, Zeitpunkt der Erstfassung und beteiligter Generaldirektion. 123sanctions erkennt und verarbeitet sieben Formate:
- Tabelle 5-spaltig (Standard): Name, Identifikationsdaten, Begründung, Datum der Aufnahme, Datum der Änderung. Das häufigste Format, verwendet in der Mehrzahl der neueren Regime.
- Tabelle 4-spaltig (eingebettete Nummer): Laufende Nummer in der Namenszelle eingebettet. Verbreitet bei älteren Verordnungen.
- Tabelle 4-spaltig (ohne Datum): Kein Änderungsdatum in der Tabelle. Begründung in der dritten oder vierten Spalte.
- Tabelle 6-spaltig (Transliteration): Zusätzliche Spalte für Transliteration in kyrillischer oder arabischer Originalschreibweise. Verwendet bei den Syrien-, Belarus- und teilweise Russland-Regimen.
- Flachliste: Kein Tabellenformat. Einträge als nummerierte Absätze mit Name und Begründung im Fließtext. Typisch für ältere Verordnungen und bestimmte UN-abgeleitete Regime.
- UN-Namensblock: Mehrzeilige Blöcke mit strukturierten Feldern (Name, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort) gefolgt von einem Begründungsabsatz. Verwendet bei direkt aus UN-Resolutionen übernommenen Anhängen.
- NAME:-Präfixliste: Einträge beginnen mit „Name:" als Feldpräfix, gefolgt von weiteren strukturierten Feldern und einem Begründungstext. Seltenes Format, vereinzelt in Terrorismus-Regimen.
Die Formaterkennung erfolgt automatisch pro Tabelle und Dokument. Bei Verordnungen mit gemischten Formaten (z. B. getrennte Anhänge für Personen und Organisationen mit unterschiedlicher Tabellenstruktur) wird eine Zusammenführungsstrategie angewandt, die alle Einträge unabhängig vom Format korrekt extrahiert.
Verbindungserkennung aus Begründungstexten
Wenn im Begründungstext von Person A der Name von Person B steht, ist das eine Verbindung.
Die Begründungstexte enthalten explizite Verweise auf andere sanktionierte Entitäten — „verbunden mit X", „Tochtergesellschaft von Y", „Sohn von Z". Diese Namensnennungen sind keine Zufälle, sondern absichtliche Verweise der designierenden Behörde.
123sanctions erstellt einen Aho-Corasick-Automaten aus 225.000 Namensmustern (alle kanonischen Namen, Aliase und Namensvarianten aller Entitäten im Register) und durchsucht sämtliche Begründungstexte in einem einzigen Durchlauf. Das Ergebnis: 29.952 Verbindungen vom Typ „rationale_mention", die quellenübergreifend funktionieren — ein EU-Begründungstext kann eine Entität referenzieren, die nur bei der OFAC gelistet ist.
Automatische Überwachung
Täglich geprüft. Wöchentlich vollständig gescannt.
Täglich um 07:30 Uhr MEZ prüft eine dreistufige Kaskade den Aktualisierungsstatus aller 34 überwachten Regime: SPARQL-Abfrage gegen den EUR-Lex-Datenkatalog, Vergleich des Inhalts-Hashs der konsolidierten Fassung und HTTP-HEAD-Prüfung als letzter Rückfallebene.
Wenn eine neuere konsolidierte Fassung erkannt wird: automatischer Download, Parsing, Entitätsabgleich und Begründungsextraktion. Die neuen Begründungstexte werden den bestehenden Entitäten im Register zugeordnet und stehen sofort für die Verbindungserkennung zur Verfügung.
Wöchentlich wird der vollständige Aho-Corasick-Scan aller Begründungstexte wiederholt, um neue Verbindungen zu erkennen — insbesondere wenn neue Entitäten aus anderen Quellen hinzugekommen sind, die in bestehenden EUR-Lex-Texten referenziert werden.
Gelistete Personen werden auch nach einer Streichung mit ihrem zuletzt bekannten Begründungstext aufbewahrt. „Ehemals sanktioniert" ist eine Information, kein Datenverlust.
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